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 FIRMUNG

Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen. Grundsätzlich werden bei uns die Kinder der 2. Klassen Mittelschule und Gymnasien gefirmt.

Die Anmeldung zur Firmung findet in jeder einzelnen Pfarre unseres Seelsorgeraums im November / Dezember statt.

Ab ca. Februar beginnt die Firmvorbereitung in den einzelnen Gemeinden in Kleingruppen zusammen mit einem Firmhelfer oder einer  Firmhelferin (auch mehrere möglich).

In den einzelnen Gruppenstunden werden verschiedene Themen mit den Firmlingen erarbeitet.

Dokumente, die der Firmling benötigt:

  • Firmerhebungsblatt (Anmeldung)
  • Taufscheinergänzung des Firmlings (diese wird von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde – dies betrifft nur Firmlinge, die nicht in unserer Diözese bzw. Österreich getauft wurden, aber bei uns gefirmt werden möchten!)

Der Firmpate / die Firmpatin muss – um das Patenamt übernehmen zu können – das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, also getauft und gefirmt sein. Er/Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können.

Dokumente, welche der Firmpate / die Firmpatin benötigt:

  • Taufscheinergänzung (wird von der Taufpfarre ausgestellt)

–>Die Taufscheinergänzung wird nur von Firmpaten benötigt, die nicht in unserer Diözese bzw. nicht in Österreich getauft wurden.

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an die jeweilige Wohnpfarre bzw. an den Pfarrer ihres Vertrauens.