Kirchentür Kircheneintritt

Um in die katholische Kirche ein- bzw. wieder einzutreten, wenden Sie sich am Besten an den Pfarrer ihrer Wohnpfarre oder an das Ordinariat ihrer Diözese.

Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Von dort aus wird ein Ansuchen an den Bischof gestellt.

Mitglieder der katholischen Kirche haben besondere Rechte und auch Pflichten. So zählen der Empfang der Sakramente (Kirchliche Trauung, Krankensalbung), sowie das Recht auf Ausübung von Ämtern und Diensten (zum Beispiel das Patenamt bei Taufe oder Firmung) zu den Rechten kirchlicher Mitglieder. Zu den Pflichten zählt unter Anderem die Abgabe des Kirchenbeitrages.