IMG_0079Sterbefall

Tritt ein Todesfall in einer Familie ein, so bleibt zunächst einmal fast keine Zeit, um zu begreifen, was geschehen ist. Zu Vieles muss in kürzester Zeit bedacht und organisiert werden.

Wenn der Todesfall eines Menschen eingetreten ist, ist umgehend der Hausarzt oder der nächste erreichbare Arzt zu verständigen. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und vermerkt dabei Uhrzeit des Todeseintrittes und medizinische Todesursache. Bei einem Sterbefall im Pflegeheim oder Krankenhaus wird in der Regel vom Personal der zuständige Arzt verständigt, der die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.

Folgende nächste Schritte sind zu unternehmen:

  • nehmen Sie mit einem unserer Bestattungsinstitute ( Bestattung Kröll, Bestattung Lechner, Bestattung Lichtblick, Bestattung Schrottenbaum) Kontakt auf.
  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • gegebenenfalls Arbeitgeber verständigen
  • evtl. Zeitungsanzeige (Nachruf) bestellen
  • Bezüglich dem Sterbegottesdienst und dessen Gestaltung kontaktieren Sie unsere Pfarrämter Fügen/FügenbergRied/Kaltenbach/Uderns und/oder unseren Pfarrer. Wir sind gerne bereit, in allem behilflich zu sein, sowie für eine würdige Abschiedsfeier zu sorgen.
  • Sarggebinde und Dekoration für die Trauerfeier bestellen
  • Trauerbriefe und Dankkarten in Auftrag geben
  • Adressen für Partenbriefe zusammenstellen
  • Örtlichkeit für das Trauermahl nach der Beerdigung auswählen

Folgende Dokumente sind bereitzuhalten:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • ev. Reisepass bei Staatsbürger anderer Nationen
  • ev. Scheidungspapiere
  • Sozialversicherungsnummer
  • Nachweis des akademischen Grades
  • wenn eine Vorsorgeversicherung besteht, die Polizze bereitstellen
  • Bekleidung ohne Schuhe
  • letzte Beigaben (Fotos, Stofftiere,…..)
  • ein schönes Foto der(s) Verstorbenen für evtl. Trauerdrucksorten

Die Sterbeurkunde:

Nach der Eintragung in das Sterbebuch stellt das Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde aus. Dieses Dokument ist für die Zusammenarbeit mit der Bestattung, sowie für die Nachlassabwicklung besonders wichtig.

Zusammenfassung aller Schritte

Was tun bei Todesfall – Pfarre Ried-Kaltenbach

Was tun bei Todesfall – Pfarre Uderns

In der Pfarre Fügen gilt:

Unser Kirchenchor hat beschlossen, ab Jänner 2023 einen fixen Satz für das Singen bei einem Requiem zu verlangen – es wäre somit der Betrag von € 300,00 in die Chor-Kasse zu bezahlen. Es kommen immerhin mindestens 15 bis 20 Personen zusammen.