Unser Pfarramt ist nur mehr am Montag, Mittwoch und Freitag vormittags von 08:00 bis 12:00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 17:00 bis 19:00 Uhr für Parteienverkehr geöffnet.



Seelensonntag, 09. November Hl. Amt in der Pfarrkirche – im Anschluss Gefallenengedenken an der Friedhofskapelle/Parkplatz





BEICHTE in unserer Pfarrkirche: Ab sofort haben wir für Beichten am Herz-Jesu-Freitag, vor dem Hl. Amt, den alten „Dekan-Beichtstuhl“ ganz hinten in unserer Kirche AKTIVIERT. Dort möchten wir eine diskretere Zone für jene schaffen, die das Sakrament der Beichte empfangen möchten. Bitte also diesen Beichtstuhl benutzen und dann wieder in der Kirche zur Eucharistiefeier nach vorne gehen. wir hoffen, es ist im Sinne unserer Gläubigen!



Bitte um Beachtung bei Sterberosenkränzen

Bei Todesfällen, bei denen ein Gedenken bzw. der Sterberosenkranz auf einen Freitag fällt, bitten wir die Angehörigen zu beachten, dass

  • um 18:30 Uhr der Sterberosenkranz gebetet wird UND im Anschluss auch das Gedenken bei der wöchentlichen Abendmesse eingeschlossen wird – dies muss bitte auf der Parte angegeben werden!

Wichtig ist also, dass man beachtet, dass der Rosenkranz eben bereits um 18:30 Uhr gebetet wird und nicht wie sonst um 19:00 Uhr bzw. dass die Besucher dann auch bei der Hl. Messe noch in der Kirche bleiben und erst nach der Messfeier zum Sprengen in die Friedhofskapelle gehen!

Bei einem Begräbnis an einem Freitag, entfällt die Abendmesse  um 19:00 h! Es wird aber der übliche wöchentliche Rosenkranz um 18:30 h in der Pfarrkirche gebetet!

Sollte es allerdings ein Herz-Jesu-Freitag sein, das ist immer der 1. Freitag im Monat, bleibt die Abendmesse um 19:00 Uhr und vorher der Rosenkranz bzw. die Aussetzung des Allerheiligsten um 18:00 Uhr bestehen!

Bei Begräbnissen an Samstag, entfällt die Messe um 09:00 Uhr am Marienberg auf jeden Fall.



Bitte im Pfarramt oder direkt beim Pfarrer anmelden – er macht einen individuellen Termin aus!


Bitte meldet euch, wenn eine Krankensalbung gewünscht wird! Dieses Sakrament ist besonders für Menschen, welche im Sterben liegen immens wichtig, es ist allerdings für JEDEN KRANKEN MENSCHEN möglich, sich Kraft zur Genesung daraus zu holen! Also die früher oft als „Letzte Ölung“ bezeichnete Krankensalbung ist etwas das einem Kraft geben soll zum GESUND werden! Genauso wichtig ist es eben aber auch, dass man leichter seinen „letzten Weg“ hier auf Erden geht und zum Ziel kommt, dem zentralen Punkt unseres christlichen Glaubens, dem Leben bei Gott…..


Bitte bei Begräbnisfeiern beachten, da es hier zu Unstimmigkeiten gekommen ist:

Bei Feiern mit Sarg sind von den hinterbliebenen 4 Sargträger zu suchen.

Die bringen den Sarg von der Friedhofskapelle in die Kirche und nach dem Requiem zum Kirchenausgang bei anschließender Feuerbestattung bzw. zum Grab bei einer Erdbestattung.

Die Sargträger begraben den Sarg – bitte also entsprechende Kleidung im Vorfeld an der Friedhofskapelle deponieren. Ein Gemeindearbeiter unterstützt beim Begraben.

Der Begräbnisbegleiter weist die Sargträger nach Abholung des Sarges zur Feuerbestattung bzw. nach dem Begraben des Sarges an, die in der Friedhofskapelle stehenden Kränze, Gestecke Kerzen etc. gleich zur Grabstätte oder zum Urnengrab zu bringen. Der Begleiter kehrt die Kapelle um diese für den nächsten Sterbefall sauber zu hinterlassen.

Sollte es sich um ein Urnenbegräbnis handeln, dann müssen die Verwandten oder von ihnen beauftrage Personen diese Arbeit übernehmen. Das ist einer der letzten Dienste am Verstorbenen.


Glutenfreie Hostien – bitte Info vor der Hl. Messe an den Mesner!


FüFrL-632

Bitte die Messintentionen u. Verstorbenengedächtnisse immer bis spätestens 25. des Vormonats im Pfarramt anmelden. Die Gottesdienstordnungen werden dann für den gesamten Folgemonat gedruckt. WICHTIG: Es ist immer schön, wenn der, der das Gedächtnis für einen lieben Verstorbenen spendet, auch dessen Familie, Freunde und Bekannte dazu einlädt. Viele lesen leider die Gottesdienstordnung nicht und wissen daher auch nicht, dass eine Hl. Messe in diesem Sinn gefeiert wird! Die Feier der Eucharistie ist immer eine Gemeinschaftsfeier und ist daher unsere Anwesenheit wichtig!

Bild: Sr. M. Jutta GehrleinIn: Pfarrbriefservice.de

Unsere Opferkerzen in der Michaelskapelle:

Kerzen Glas Mini (rot)   € 0,70

Unsere Opferkerzen in der Marienkapelle der Dekanatspfarrkirche:

Kerzen im Glas groß mit Bild   € 3,00 / Kerzen im Glas groß ohne Bild   € 2,60

Kerzen im Glas klein mit Bild € 2,00 / Kerzen im Glas klein ohne Bild € 1,50

Kerzen Glas Mini (rot)   € 0,70

Bitte die leeren Gläser zurückbringen, wenn sie am Friedhof oder daheim verwendet werden (Einsatz) – DANKE!

Deckel für die Großen Kerzen können für € 0,10  entnommen werden.

Von den zwar günstigeren aber nicht nachhaltigen Kerzen in den Plastikbehältern haben wir uns getrennt, da auch bereits öfters die Hülle zu brennen begann. Vergeltsgott für Eure Spenden!



Bankverbindung Pfarre Fügen: IBAN: AT37 3622 9000 0001 9109  / BIC:  RZTIAT22229  / Pfarrkirche Fügen bzw. Marienberg

Bankverbindung Pfarre Fügen: IBAN: AT65 2051 0002 0020 0343 / BIC: SPSCAT22XXX / Kirche St. Pankraz


Fehlende Kunstobjekte aus dem Besitz der Pfarre Fügen: NOCH IMMER IN FREMDEN HÄNDEN:

das sehr alte Fügener Fastentuch:

2 Figuren von der Aussstattung der alten Kirche:

ZURÜCKGEKEHRT SIND:

Stehkreuz Silber vergoldet der Grafen Schneeweis


Sprechstunde des Pfarrers, bitte nur nach telefonischer Absprache.


TAUF – TERMINE für Fügen – folgende fixe Tauftermine sind für FÜGEN in den nächsten Monaten vorgesehen:

Fixe Tauftermine für FÜGEN 2025: 08.11./22.11./06.12./20.12.2025 – jeweils am Samstag um 13:00 Uhr – nur in der Dekanatspfarrkirche!

In Fügen kann auch nach der Sonntagsmesse getauft werden!

FÜGEN 2026: 03.01./17.01./07.02./21.02./07.03./21.03./11.04./18.04./02.05./16.05./06.06./
20.06./04.07./18.07./01.08./22.08.2026
In Fügen kann auch nach der Sonntagsmesse getauft werden!

Es werden ausschließlich nur mehr Gemeinschaftstaufen (zwei oder mehrere Täuflinge) in unserer Dekanatspfarrkirche gespendet, außer es liegt nur eine Anmeldung für den Termin vor! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt bzw. an den Pfarrer persönlich.


Warum Taufen nur in unserer Pfarrkirche erfolgen?

Wir gehen auf Weihnachten zu, und bereiten uns auf die Geburt Christi geistig vor. Nun ist bei uns Christen die Geburt eines Kindes, fast noch durchgängig, mit der Taufe des Neugeborenen verbunden. Bei der Spendung dieses Sakraments wird der Täufling in die Gemeinschaft der Kirche Christi aufgenommen. Es ist also einer der wichtigsten Tage eines Christen und wird dieser natürlich von den Eltern, Paten und der Familie – manchmal groß, manchmal schlichter – gefeiert.

Die Hl. Taufe wird bei uns im Seelsorgeraum jeweils nur in der örtlichen Pfarrkirche gespendet. Diese Kirche hat eine große Bedeutung für jeden von uns, beginnt hier doch das Leben als Christ und geht man dort zur Erstkommunion und empfängt meistens auch noch das Sakrament der Firmung. Bei vielen schließt sich auch der Lebenskreis mit der Feier des Requiems in diesem Gotteshaus. In einer Pfarrkirche ereignen sich somit die meisten und wichtigsten Dinge im christlichen Leben. Das ist also der Grund, warum hier und nirgendwo anders getauft wird. Unter anderem wird dies auch durch den Diözesanbischof so empfohlen.

Unsere anderen Kirchen oder Orte, an denen man eine Taufe machen möchte sind sicher sehr schön und gut und auch – meistens zumindest – dafür würdig, doch ist die Pfarrkirche der Mittelpunkt und soll dort auch die Aufnahme unserer Jüngsten in die Pfarrgemeinde erfolgen.

Die Zeit hat es zudem noch erforderlich gemacht, dass ein Priester, der derzeit noch für einen Seelsorgeraum zuständig ist, seine Termine und die Orte, wo diese stattfinden, gut einteilen und bündeln muss! Es ginge nicht mehr anders! Zudem wurde es auch notwendig, dass – eben aus dem vorgenannten Grund – Gemeinschaftstaufen gefeiert werden.

Also bitten wir schon um Verständnis, dass Taufen in der PFARRKIRCHE durch den ORTSPRIESTER gespendet werden und dass man diese Regelung nicht z.B. durch Taufen in anderen Pfarren umgehen will, damit man einen Einzeltermin oder einen bestimmten Taufort bekommt. Die Tauferlaubnis muss immerhin der Priester des Ortes geben, in dem die Familie wohnhaft ist und diese Erlaubnis kann und wird nur mehr in ganz besonders wichtigen und verständlichen Fällen erfolgen können.

Unsere anderen schönen Kirchen und Kapellen – zu welchen wir ggf. eine besondere Bindung haben etc. – können wir ja gerne für Hochzeiten und andere Feierlichkeiten nutzen – dazu sind sie ja auch da.