In unserem Seelsorgeraum ist – nach einer vorherigen Terminabsprache – jederzeit ein geistliches Gespräch, ein Beichtgespräch oder eine Beichte, mit / bei unserem Kooperator, Mag. Tobias Höck, möglich! Anmeldung per Mail an: tobias.hoeck@dibk.at oder per Telefon bzw. Whatsapp unter 0676 39 43 136. Danke!


Nächster Termin: 25.04.2024 und dann wieder im Juni


Glutenfreie Hostien



FüFrL-632

Bitte die Messintentionen u. Verstorbenengedächtnisse immer bis spätestens 25. des Vormonats im Pfarramt anmelden. Die Gottesdienstordnungen werden dann für den gesamten Folgemonat gedruckt. WICHTIG: Es ist immer schön, wenn der, der das Gedächtnis für einen lieben Verstorbenen spendet, auch dessen Familie, Freunde und Bekannte dazu einlädt. Viele lesen leider die Gottesdienstordnung nicht und wissen daher auch nicht, dass eine Hl. Messe in diesem Sinn gefeiert wird! Die Feier der Eucharistie ist immer eine Gemeinschaftsfeier und ist daher unsere Anwesenheit wichtig!



Unser Kirchenchor hat beschlossen, ab Jänner 2023 einen fixen Satz für das Singen bei einem Requiem zu verlangen – es wäre somit der Betrag von € 300,00 in die Chor-Kasse zu bezahlen. Es kommen immerhin mindestens 15 bis 20 Perssonen zusammen.




Bankverbindung Pfarre Fügen: IBAN: AT37 3622 9000 0001 9109  / BIC:  RZTIAT22229  / Pfarrkirche Fügen

Bankverbindung Pfarre Fügen: IBAN: AT65 2051 0002 0020 0343 / BIC: SPSCAT22XXX / Kirche St. Pankraz



Sprechstunde des Pfarrers, bitte nur telefonisch bzw. nach telefonischer Absprache.

Kanzleistunden Pfarrer Gerst an folgenden Tagen:

in Fügen: Dienstag 17:30 bis 19:00 Uhr – nur mit telefonischer Voranmeldung!

in Ried: Donnerstag 17:30 bis 19:00 Uhr und Samstag 9:00 bis 12:00 Uhr

in Uderns: nach den Gottesdiensten


TAUF – TERMINE für Fügen – folgende fixe Tauftermine sind für FÜGEN in den nächsten Monaten vorgesehen:

2024
jeweils am
Samstag
Sa.   4. Mai                        
Sa. 18. Mai                            
Sa.   1. Juni
Sa. 22. Juni
Sa. 13. Juli
Sa. 27. Juli
Sa. 17. August
Sa. 31. August
Sa. 7. September
Sa. 21. September
Sa. 5. Oktober
Sa. 19. Oktober
Sa. 9. November
Sa. 23. November
Sa. 7. Dezember

Sa. 4. Jänner 2025

jeweils um
13:00 Uhr

Es werden ausschließlich nur mehr Gemeinschaftstaufen (zwei oder mehrere Täuflinge) in unserer Dekanatspfarrkirche gespendet, außer es liegt nur eine Anmeldung für den Termin vor! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt bzw. an Pfarrer Erwin Gerst persönlich.


Warum Taufen nur in unserer Pfarrkirche erfolgen?

Wir gehen auf Weihnachten zu, und bereiten uns auf die Geburt Christi geistig vor. Nun ist bei uns Christen die Geburt eines Kindes, fast noch durchgängig, mit der Taufe des Neugeborenen verbunden. Bei der Spendung dieses Sakraments wird der Täufling in die Gemeinschaft der Kirche Christi aufgenommen. Es ist also einer der wichtigsten Tage eines Christen und wird dieser natürlich von den Eltern, Paten und der Familie – manchmal groß, manchmal schlichter – gefeiert.

Die Hl. Taufe wird bei uns im Seelsorgeraum jeweils nur in der örtlichen Pfarrkirche gespendet. Diese Kirche hat eine große Bedeutung für jeden von uns, beginnt hier doch das Leben als Christ und geht man dort zur Erstkommunion und empfängt meistens auch noch das Sakrament der Firmung. Bei vielen schließt sich auch der Lebenskreis mit der Feier des Requiems in diesem Gotteshaus. In einer Pfarrkirche ereignen sich somit die meisten und wichtigsten Dinge im christlichen Leben. Das ist also der Grund, warum hier und nirgendwo anders getauft wird. Unter anderem wird dies auch durch den Diözesanbischof so empfohlen.

Unsere anderen Kirchen oder Orte, an denen man eine Taufe machen möchte sind sicher sehr schön und gut und auch – meistens zumindest – dafür würdig, doch ist die Pfarrkirche der Mittelpunkt und soll dort auch die Aufnahme unserer Jüngsten in die Pfarrgemeinde erfolgen.

Die Zeit hat es zudem noch erforderlich gemacht, dass ein Priester, der derzeit noch für einen Seelsorgeraum zuständig ist, seine Termine und die Orte, wo diese stattfinden, gut einteilen und bündeln muss! Es ginge nicht mehr anders! Zudem wurde es auch notwendig, dass – eben aus dem vorgenannten Grund – Gemeinschaftstaufen gefeiert werden.

Also bitten wir schon um Verständnis, dass Taufen in der PFARRKIRCHE durch den ORTSPRIESTER gespendet werden und dass man diese Regelung nicht z.B. durch Taufen in anderen Pfarren umgehen will, damit man einen Einzeltermin oder einen bestimmten Taufort bekommt. Die Tauferlaubnis muss immerhin der Priester des Ortes geben, in dem die Familie wohnhaft ist und diese Erlaubnis kann und wird nur mehr in ganz besonders wichtigen und verständlichen Fällen erfolgen können.

Unsere anderen schönen Kirchen und Kapellen – zu welchen wir ggf. eine besondere Bindung haben etc. – können wir ja gerne für Hochzeiten und andere Feierlichkeiten nutzen – dazu sind sie ja auch da.