Falschmeldung Erhöhung Kirchenbeitrag in den Medien

Letzte Woche war in der Tiroler Tageszeitung zum Thema Kirchenbeitrag ein Kommentar mit dem Titel „Kirchenbeitrag steigt deutlich“ und ein Artikel mit dem Titel „Katholik sein wird teurer“ erschienen.

Vor allem die Überschriften in der Tiroler Tageszeitung, aber auch einzelne Passagen in den Artikeln suggerieren, dass der Kirchenbeitrag im kommenden Jahr angehoben wird.

Das ist nicht richtig. Der Kirchenbeitrag bleibt weiterhin bei 1,1 Prozent des Einkommens.

Richtig ist …

Aufgrund der Einkommenserhöhungen nach den diversen Kollektivvertragsverhandlungen erhöht sich auch der Kirchenbeitrag automatisch, da er ja 1,1 Prozent des Einkommens beträgt. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen abzüglich Sozialversicherung und diverser Absetzbeträge (z. B. Krankheitskosten, Wohnraumkosten etc.).

Der Mindestkirchenbeitrag steigt von 32 Euro auf 33 Euro pro Jahr.

Richtig ist …

Falls kein Nachweis des Einkommens vorliegt, muss dieses geschätzt und ab 2024 inflationsbedingt angehoben werden. Sollte durch diese Anhebung die Höhe des Kirchenbeitrages falsch berechnet sein, kann sich jeder an die zuständigen Kirchenbeitrag-Servicestellen wenden. Dort stehen die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Verfügung.

 Wichtig ist:

In Härtefällen steht ein diözesaner Sozialfonds zur Verfügung.

Kirchenbeitragszahler:innen, die sich in sozialen Notlagen befinden, können sich jederzeit an unsere Kirchenbeitrag-Servicestellen wenden. Es gibt immer eine Lösung. So wurde von der Diözese Innsbruck als auch der Erzdiözese Salzburg ein Solidaritätsfonds „Wärme-Fonds“ für Menschen in akuten Notfällen bei der Caritas dotiert, der genau dafür zum Einsatz kommt.

 Den Sinn und die Notwendigkeit des Kirchenbeitrags:

Die Diözese Innsbruck dankt allen Personen, die verlässlich ihren Beitrag leisten. Sie ermöglichen damit vor allem die Personalkosten für Seelsorge und kirchliche Bildung, den Erhalt pfarrlicher Einrichtungen und weitgehend auch das soziale Engagement der Caritas. Die Diözese Innsbruck ist, wie alle anderen auch, mit steigenden Ausgaben und Kosten konfrontiert, die gedeckt werden müssen.

Der Kirchenbeitrag kann steuerlich abgesetzt werden! Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit wird ab dem Jahr 2024 auf 600.- Euro angehoben.


Rosenkränze bei Todesfällen

WICHTIG:

ab Juli 2022 werden in der Pfarre Fügen, die Sterberosenkränze

in der Pfarrkirche jeweils

um 19:00 Uhr

und nicht mehr um 19:30 Uhr gebetet!

Aufgrund vieler Anfragen – besonders älterer Menschen – haben wir uns dazu entschlossen.

Pfarramt Fügen / Lindenweg 1 / 6263 Fügen

Tel. 05288 62240 0 / Pfarre-fuegen@aon.at / seelsorgeraum.fuegen.at